Jubiläumsprogramm 150 Jahre Stadtverein im Jahr 2012
Allgemeinen Bedingungen
Anmeldungen: Für Ihre Anmeldungen zu den einzelnen Veranstaltungen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- schriftlich an den Stadtverein Salzburg, Referat „Führungen & Fahrten“ Waagplatz 1 a, 5020 Salzburg
- Telefonisch unter (0662) 84 64 04, per Fax unter (0662) 84 64 05 oder per E- Mail an:
office@stadtverein.at
- Persönlich in unserem Büro während der Bürozeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch jeweils von 9.00 bis 11.30 Uhr.
Verbindlichkeit der Anmeldungen:
Ihre Anmeldung wird erst dann für uns verbindlich, wenn Sie den jeweiligen Unkostenbeitrag für die von Ihnen gebuchten Führungen und Fahrten auf unser Konto 2014 bei der Salzburger Sparkasse BLZ 20404 zur Einzahlung gebracht haben (nicht zu verwechseln mit dem Konto, auf dem Sie Ihre Mitgliedsbeiträge einzahlen).
Sollten Anmeldungen nicht von der Einzahlung des Unkostenbeitrages begleitet sein, behalten wir uns vor, den Platz, oder die Plätze, anderweitig zu vergeben.
Bestätigung der Anmeldungen:
Alle Anmeldungen werden von uns schriftlich bestätigt. Kann eine Anmeldung, die uns per Post, Fax oder E- Mail erreicht hat nicht mehr berücksichtigt werden, so informieren wir Sie natürlich davon.
Wartelisten:
Sollten Sie bei einzelnen Fahrten nicht mehr berücksichtigt werden können, so empfehlen wir Ihnen, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Es ergeben sich immer wieder Rücktritte aus den verschiedensten Anlässen und wir können dann den Platz an sie weiter geben.
Rücktritte und Stornobedingungen:
Rücktritte von Führungen und Fahrten können wir nur bis eine Woche vor dem jeweiligen Termin berücksichtigen. Absagen können wir nur zur Kenntnis nehmen, wenn diese schriftlich, per Fax oder E- Mail an uns erfolgen (maßgebend ist das Datum des Eingangs bei uns).
Diese Wochenfirst ist unbedingt notwendig, um aus den Wartelisten den frei werdenden Platz eventuell neu zu besetzen.
Ausdrücklich davon ausgenommen von dieser Regelung sind Mehr-Tages-Fahrten, die jeweils einer gesonderten Stornoregelung unterliegen. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Detailprogramm.